Baukindergeld
Hier erhalten Sie die wichtigen Informationen zum Baukindergeld:
1. Baukindergeld aktuell
- Seit dem 18. September 2018 können Anträge für das neue Baukindergeld bei der KfW eingereicht werden.
- Das dazugehörende Programm trägt den Namen „KfW 424“
- Beim Baukindergeld handelt es sich um eine staatliche Förderung und muss nicht wieder zurück gezahlt werden.
Wichtig: Weil das Baukindergeld jährlich ausgezahlt wird, kann es nicht zu Beginn einer Finanzierung als Eigenkapital eingebracht werden.
Tipp: Baukindergeld z.B. als jährliche Tilgung oder Zinssicherung nutzen.
2. Wer wird gefördert?
- Die Förderung erhalten Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre.
- Familien die zum ersten Mal eine Immobilie erwerben/bauen.
- Das zu versteuernde Einkommen der Familie darf 75.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen.
- Pro Kind kommt noch mal ein Freibetrag von 15.000 Euro hinzu.
- Somit dürfen Familien mit einem Kind ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 90.000 Euro pro Jahr haben, mit zwei Kindern maximal 105.000 Euro.
Wichtig: Liegt das zu versteuernde Einkommen darüber, erhält die Familie kein Baukindergeld.
3. Wie viel gibt es?
Pro Jahr und Kind 1.200 Euro und über 10 Jahre hinweg.
Anzahl Kinder | Max. zu versteuerndes Einkommen | Höhe Baukindergeld |
---|---|---|
1 | 90.000 € | 12.000 € |
2 | 105.000 € | 24.000 € |
3 | 120.000 € | 36.000 € |
4 | 135.000 € | 48.000 € |
Jedes weitere Kind | + 15.000 € | + 12.000 € |
Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Baukindergeld, es wird nur so lange ausbezahlt wie Mittel vorhanden sind!
4. Einzureichende Dokumente
- Einkommenssteuerbescheide
Zum Nachweis des Haushaltseinkommens müssen die Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Kalenderjahres vor Antragseingang des Antragsstellers und sofern vorhanden des im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners vorgelegt werden.
- Meldebestätigungen
Der Nachweis der Selbstnutzung muss anhand der Meldebestätigung erbracht werden. Die Meldebestätigung muss den Hauptwohnsitz des Antragstellers inkl. des Partners und Kinder ausweisen.
- Grundbuchauszug
Als Nachweis des Eigentumserwerbs muss der Grundbuchauszug vorgelegt werden. Liegt dieser noch nicht vor, kann der Nachweis mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.
5. Fristen
Welche Fristen sind wichtig bei der Beantragung?
Frist | Was muss erfüllt sein? |
---|---|
18.09.2018 | Seit diesem Tag ist eine Beantragung bei der KfW möglich. |
01.01.2018 – 31.12.2020 | In diesem Zeitraum muss die Immobilie gekauft werden. |
3 Monate nach Einzug | Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Einzug in die Immobilie bei der KfW vorliegen. |
3 Monate nach Beantragung | Sie haben max. drei Monate Zeit die Unterlagen ins Zuschussportal hochzuladen. (technisch erst ab 03.2019 möglich) |
31.12.2023 | Letztmöglicher Tag der Beantragung, aber auch dann muss die Immobilie bis 31.12.2020 gekauft worden sein. |
6. Ablauf der Beantragung
- Eigenheim kaufen und einziehen
- Zuschuss im Zuschuss-Portal beantragen www.kfw.de/zuschussportal
- Erhalten Sie Baukindergeld? Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Zum Vorab-Check
- Hier gibt es ein Erklärvideo
- Identitätsnachweis erbringen: POSTIDENT-Verfahren oder VIDEOIDENT-Verfahren
- Unterlagen einreichen: Steuerbescheide, Meldebescheinigung, Grundbuchauszug
- Baukindergeld erhalten: wird jährlich auf ihr Bankkonto überwiesen
7. FAQ
- Was heißt Ersterwerb?
Sie dürfen zum Zeitpunkt des Kaufs der Immobilie keine zweite Immobilie Ihr Eigentum nennen.
- Woher bekomme ich den Antrag für Baukindergeld?
Ausschließlich über das Zuschuss Portal der KfW.
- Kann ich Baukindergeld auch als Alleinerziehender bekommen?
Ja können Sie. Es kommt nur darauf an, dass Sie mit ihrem minderjährigen Kind unter einem Dach leben.
- Bekomme ich auch als Arbeitslosengeldempfänger oder Hartz-IV-Empfänger Baukindergeld?
Prinzipiell, ja.
- Kann man Baukindergeld mit anderen KfW-Förderungen kombinieren?
Ja, Sie können Baukindergeld bekommen und gleichzeitig mit verschiedenen Kredite und Zuschüsse der KfW kombinieren.
- Bekomme ich Baukindergeld auch für einen Anbau, Umbau oder Dachausbau?
Nein, Sie bekommen Baukindergeld nur für den vollständigen Ersterwerb einer Immobilie.
- Was passiert, wenn die geförderte Immobilie innerhalb der zehn Jahre vermietet oder verkauft wird?
Sie sind verpflichtet sofort die KfW in Kenntnis zu setzen. Die Förderung ist dann zu diesem Zeitpunkt beendet.
- Mein Kind wird vor Ablauf des Auszahlungszeitraums 18 Jahre. Erhalte ich dennoch weiterhin Baukindergeld?
Auch wenn das Kind innerhalb dieses Zeitraums 18 wird, erhalten Sie die gesamte Förderung.
- Bekomme ich Baukindergeld wenn ich schon einmal eine Immobilie besessen habe, diese aber bereits verkauft wurde?
Ja bekommen Sie, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs/Baus keine weitere Immobilie besitzen.