Das Baukindergeld ist da!
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- FAQ´s
- Tipp
- Baukindergeld aktuell
- Seit dem 18. September 2018 können Anträge für das neue Baukindergeld bei der KfW eingereicht werden.
- Das dazugehörende Programm trägt den Namen „KfW 424“
- Beim Baukindergeld handelt es sich um eine staatliche Förderung und muss nicht wieder zurück gezahlt werden.
Wichtig: Weil das Baukindergeld jährlich ausgezahlt wird, kann es nicht zu Beginn einer Finanzierung als Eigenkapital eingebracht werden.
Tipp: Baukindergeld z.B. als jährliche Tilgung oder Zinssicherung nutzen.
2. Wer wird gefördert