7. FAQ
Sie dürfen zum Zeitpunkt des Kaufs der Immobilie keine zweite Immobilie Ihr Eigentum nennen.
- Woher bekomme ich den Antrag für Baukindergeld?
Ausschließlich über das Zuschuss Portal der KfW.
- Kann ich Baukindergeld auch als Alleinerziehender bekommen?
Ja können Sie. Es kommt nur darauf an, dass Sie mit ihrem minderjährigen Kind unter einem Dach leben.
- Bekomme ich auch als Arbeitslosengeldempfänger oder Hartz-IV-Empfänger Baukindergeld?
Prinzipiell, ja.
- Kann man Baukindergeld mit anderen KfW-Förderungen kombinieren?
Ja, Sie können Baukindergeld bekommen und gleichzeitig mit verschiedenen Kredite und Zuschüsse der KfW kombinieren.
- Bekomme ich Baukindergeld auch für einen Anbau, Umbau oder Dachausbau?
Nein, Sie bekommen Baukindergeld nur für den vollständigen Ersterwerb einer Immobilie.
- Was passiert, wenn die geförderte Immobilie innerhalb der zehn Jahre vermietet oder verkauft wird?
Sie sind verpflichtet sofort die KfW in Kenntnis zu setzen. Die Förderung ist dann zu diesem Zeitpunkt beendet.
- Mein Kind wird vor Ablauf des Auszahlungszeitraums 18 Jahre. Erhalte ich dennoch weiterhin Baukindergeld?
Auch wenn das Kind innerhalb dieses Zeitraums 18 wird, erhalten Sie die gesamte Förderung.
- Bekomme ich Baukindergeld wenn ich schon einmal eine Immobilie besessen habe, diese aber bereits verkauft wurde?
Ja bekommen Sie, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs/Baus keine weitere Immobilie besitzen.